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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 07 | Umsatzsteuer: Finanzverwaltung will vermehrt Umsatzsteuer-Jahreserklärungen von Ärzten prüfen

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einem Schreiben auf die mögliche Umsatzsteuerpflicht im Gesundheitswesen hingewiesen. Die Finanzverwaltung im Freistaat will demzufolge vermehrt bei Umsatzsteuer-Jahreserklärungen von Ärzten prüfen, ob steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen richtig voneinander abgegrenzt sind.

Wir kommen jetzt zur Umsatzsteuer. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn das Finanzamt demnächst bei den Ärzten unter Ihren Mandanten genauer hinschaut, ob steuerpflichtige Umsätze erzielt werden.

Als Steuerprofi wissen Sie: Leistungen eines Arztes sind zwar grundsätzlich umsatzsteuerfrei. Diese Aussage hat aber längst nicht mehr für alle Leistungen Bestand, die von Ärzten angeboten werden. Das Bayerische Landesamt für Steuern hat daher in einem Schreiben auf die mögliche Umsatzsteuerpflicht im Gesundheitswesen hingewiesen. Die Finanzverwaltung im Freistaat will demzufolge vermehrt bei Umsatzsteuer-Jahreserklärungen von Ärzten prüfen, ob steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen richtig voneinander abgegrenzt sind.

Ausdrücklich heißt es in dem Schreiben aus München: Die Nachweispflicht im Hinblick auf eine Steuerbefreiung trägt der...