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Track 06 | Einbringungen: Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich
Bei der Einbringung eines Betriebs nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft zu Buchwerten muss nach einer aktuellen Verfügung der OFD Nordrhein-Westfalen nicht zur Bilanzierung gewechselt werden, wenn sowohl für den eingebrachten Betrieb als auch für die aufnehmende Personengesellschaft der Gewinn durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird bzw. wurde. Damit weicht die Finanzverwaltung vom Umwandlungssteuererlass 2011 ab.
Wir bleiben bei Umstrukturierungen. Allerdings geht es bei der nächsten Verwaltungsanweisung um einen anderen Aspekt.
Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat klargestellt: Bei der Einbringung eines Betriebs nach § 24 UmwStG in eine Personengesellschaft zu Buchwerten muss nicht zur Bilanzierung gewechselt werden. Und zwar dann nicht, wenn sowohl für den eingebrachten Betrieb als auch für die aufnehmende Personengesellschaft der Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt wird bzw. ermittelt wurde.
Die Verfügung der OFD beruht auf einer Erörterung auf Bund-Länder-Ebene. Nach mehreren BFH-Urteilen weicht die Finanzverwaltung nunmehr vom Umwandlungssteuererlass 2011 ab, in dem sie einen Wechsel zur Bilanzierung stets für erforderlich hi...