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Wichtige BSG-Entscheidungen zu Ansprüchen nach dem BEEG
Aktuelle Rechtsprechung zum Elterngeld
[i]Grundlagen „Elterngeld und Elternzeit“ NWB IAAAE-35807 Seit fast zehn Jahren gilt nunmehr für Geburten das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), welches sich in diesem Zeitraum etabliert hat. Der Gesetzgeber entwickelt durch verschiedene Novellierungen die rechtlichen Grundlagen ständig weiter, zuletzt [i]Zum Elterngeld Plus Schmidt, NWB 50/2014 S. 3821durch das Elterngeld Plus, das für Geburten ab dem beim Ausführen einer Teilzeitbeschäftigung in Anspruch genommen werden kann. Zweite treibende Kraft bei der ständigen Fortentwicklung des geltenden Rechts zum Elterngeld sind die Sozialgerichte, hierbei insbesondere der 10. Senat des BSG, der für Fragen des BEEG zuständig ist. [i]Schmidt, NWB 43/2014 S. 3252Das BSG hat in der letzten Zeit einige wichtige Urteile und Beschlüsse gefasst, die insbesondere darauf eingehen, ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Elterngeld besteht.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Anspruch auf Elterngeld dem Grunde nach
[i]VoraussetzungenAnspruch auf Elterngeld besitzt, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und keine oder keine volle Erwerbstätigkeit au...