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NWB Nr. 50 vom Seite 3821

Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – das Elterngeld Plus

Elterngeldberechtigte profitieren – Arbeitgeber sehen sich erweiterten Rechtsansprüchen ausgesetzt

Dr. Andy Schmidt

Am [i]www.bmfsfj.de hat der Bundestag die Einführung des sog. Elterngeld Plus beschlossen. Dieses Gesetz führt zu erheblichen Veränderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus sowie mit einer Flexibilisierung der Elternzeit möchte der Gesetzgeber werdende Eltern zielgenauer unterstützen. Es soll ihnen erleichtert werden, ihre Vorstellungen einer partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf besser umzusetzen. Die Verwirklichung dieses Vorhabens hat auch Konsequenzen für die Arbeitgeber. Darüber hinaus erfolgt für die Zahlung des Elterngelds bei Mehrlingsgeburten eine gesetzliche Klarstellung. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend kurz dargestellt. Im Übrigen sind die Änderungen beim BEEG als ein erster Schritt zur Einführung einer Familienarbeitszeit zu bewerten. Nach Aussage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bildet darüber hinaus das geplante Gesetzesvorhaben zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf einen zweiten, weiteren Schritt auf dem Weg zur Familienarbeitszeit. Auch diese Änderungen sollen in Kürze in Kraft treten.

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