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NWB direkt Nr. 38 vom Seite 1043

Bundesratsinitiative zur Bewertung des Grundbesitzes für die Grundsteuer

Reinhard Stöckel

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB VAAAF-81579 Die Länder Hessen und Niedersachsen haben eine Bundesratsinitiative gestartet und einen Gesetzentwurf zur Reform der Bewertung für Zwecke der Grundsteuer vorgelegt (abrufbar unter http://go.nwb.de/l5r4y). Der Entwurf basiert beim Grundvermögen auf dem Bewertungsverfahren für die Besteuerung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer. Für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens wurde ein neues Ertragswertverfahren geschaffen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Bewertung des Grundvermögens

[i]Zwei GrundstücksartenDer Gesetzentwurf unterscheidet für die Ermittlung der Grundsteuerwerte bei bebauten Grundstücken nach Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken. Zu den Wohngrundstücken zählen Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum.

[i]Wohnungsbegriff oder Nutzung maßgebend?Nach der Definition der Wohngrundstücke gehören dazu aber auch Wochenendhäuser und alle Arten von Wohnheimen. Für die Abgrenzung zu den Nichtwohngrundstücken ist die jeweilige anteilige Brutto-Grundfläche maßgebend.

[i]51 Gebäudewerte, AfA, MindestwertZur Ermittlung der Gebäudewerte ist ein Rückgriff auf Anlage 24 zu § 190 BewG und eine Reduzierung auf 17 Gebäudegruppen vorgesehen. Dazu kommt eine Alterswertminderung (AfA) in drei Alte...