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Lohnsteuer | Entschädigungszahlung an Berufsfeuerwehrleute für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit
Nach dem sind Entschädigungszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, steuerbare Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.
Der BFH ist – wie schon das FG Münster in seinem Urteil vom - 1 K 1387/15 E NWB RAAAF-48421 – im Rahmen einer Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls zu dem Ergebnis gelangt, dass die aufgrund der Entscheidungen des 2 C 29.11 (BVerwGE 143 S. 381) und vom - 2 C 32.10 (BVerwGE 140 S. 351) gezahlten Ausgleichszahlungen, die ein Feuerwehrbeamter für rechtswidrig geleistete Mehrarbeit erhält, steuerpflichtige Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind. Die Rechtsnatur dieser Auszahlungen ist für deren steuerrechtliche Einordnung nicht das ...