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BFH 01.06.2016 X R 17/15, NWB 38/2016 S. 2844

Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung der Bonusleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse

Erstattet eine gesetzliche Krankenkasse dem Steuerpflichtigen im Rahmen eines Bonusprogramms gem. § 65a SGB V von ihm getragene Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, liegt hierin eine Leistung der Krankenkasse, die nach dem nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen des Steuerpflichtigen zu verrechnen ist (gegen BStBl 2013 I S. 1087, Rn. 72).

Anmerkung:

Nach den Grundsätzen dieser Entscheidung sind wahrscheinlich auch die Prämienzahlungen nach § 53 SGB V nicht mit den gezahlten Beiträgen zu verrechnen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind daher nur um die echten Beitragsrückerstattungen zu kürzen. Da die Krankenkasse im Streitfall nach dem verfahren war, kann vermutet werden, dass sich auch andere Krankenkassen fiskalt...