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Bewertung des Vorratsvermögens nach der Lifo-Methode
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I. Handelsbilanz
[i]Willeke, Vorratsvermögen (HGB, EStG, IFRS), infoCenter NWB LAAAB-14463Lifo- und Fifo-Verfahren („First in – first out“) sind nach § 256 HGB für das Vorratsvermögen als Bewertungsvereinfachungsverfahren zugelassen, die an die zeitliche Aufeinanderfolge des Zugangs anknüpfen. Gemäß § 256 HGB kann für den Wertansatz gleichartiger Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens eine Verbrauchs- oder Veräußerungsfolge unterstellt werden, soweit es den GoB entspricht. Für die handelsrechtliche Bilanz bedeutet dies grundsätzlich, dass das Verfahren unabhängig von der jeweiligen Lagerorganisation zur [i]Beschränkung auf VorratsvermögenAnwendung kommen kann. Die Anwendung des Lifo-Verfahrens muss nicht das gesamte Vorratsvermögen erfassen. Vielmehr ist auch die isolierte Bewertung ausgewählter Arten von Vorräten möglich.
[i]Gattungs- oder FunktionsgleichheitWesentliche Voraussetzung für die Anwendbarkeit eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens ist die Gleichartigkeit der zu bewertenden Güter.
[i]Theile/Wagner, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung – GoB (HGB), infoCenter NWB UAAAE-85382Eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit des Bilanzierenden ergibt sich nur aus den auch im Rahmen der Bewertung zu beachtenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Durch die Anwendung dieser Grundsätze soll einer missbräuchlichen Anwendun...