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StuB Nr. 17 vom Seite 663

Investitionsabzugsbetrag und Betriebsaufgabe

StB Michael Seifert

Mit Urteil vom ( NWB XAAAF-80028, StuB 2016 S. 664, in dieser Ausgabe) hat der BFH ferner entschieden, dass die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags infolge einer Betriebsaufgabe keinen steuerbegünstigten Auflösungsgewinn auslöst.

Im Urteilsfall hatte die Klägerin Mitte 2010 die Betriebsaufgabe für ihren Textil-Einzelhandel erklärt. Zum wurde ein Investitionsabzugsbetrag i. H. von 12.000 € gebildet. Auch wegen der Betriebsaufgabe erfolgte tatsächlich keine Investition. Der Investitionsabzugsbetrag wurde rückwirkend im VZ 2007 gewinnerhöhend aufgelöst.

Die Klägerin argumentierte in dem nunmehr vom BFH entschiedenen Musterverfahren, dass es sich bei der rückwirkenden Auflösung des Investitionsabzugsbetrags um eine Folge der Betriebsaufgabe handele. Ohne Betriebsaufgabe Mitte 2010 hätte die Klägerin noch bis Ende 2010 investieren können.

Der BFH übernahm diese Argumentation nicht. Der aus der Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags resultierende Gewinn stellt laufenden Gewinn des Auflösungsjahres dar, auch wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Betriebsaufgabe und der gerade durch die Be...