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BBK Nr. 15 vom Seite 748

Investitionsabzugsbetrag bei Veräußerung oder Umwandlung

Vereinfachte Bildung nach dem StÄndG 2015

Rüdiger Happe

[i]Happe, Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, BBK 7/2016 S. 327 NWB VAAAF-69734 In der betrieblichen Praxis treten immer wieder Fälle auf, in denen ein Investitionsabzugsbetrag steuerlich gebildet werden soll, obwohl der Unternehmer Pläne zur rechtlichen Neuausrichtung seines Unternehmens schmiedet. Denkbar ist in diesem Zusammenhang z. B. eine Übergabe des Unternehmens an einen Rechtsnachfolger, vorzugsweise das eigene Kind, eine Veräußerung an einen Dritten oder eine Umwandlung in eine andere Rechtsform. Allen Fällen ist gleich, dass der Betrieb nicht eingestellt, sondern weitergeführt werden soll, ggf. durch andere Personen oder aber in anderer Rechtsform. Ob die Bildung des Investitionsabzugsbetrags zu diesem Zeitpunkt noch zulässig ist, wird im Folgenden näher untersucht.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Betriebsveräußerung an einen Dritten

[i]Ebber, Betriebsveräußerung, infoCenter NWB XAAAB-05656 Nach der Rechtslage bis zum Inkrafttreten des Steueränderungsgesetzes 2015 konnte ein Investitionsabzugsbetrag (IAB) nur in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige beabsichtigte, das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich in einem der dem Abzugsjahr folgenden drei Wirtschaftsjahre anzuschaffen oder herzustellen (Investitionszeitrau...