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Umsatzsteuer | Leistungsaustausch bei Haftungsübernahme
Bei einer Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH und einer Zahlung der GmbH & Co. KG kann gem. NWB IAAAF-75222 ein steuerbarer Leistungsaustausch auch dann vorliegen, wenn die GmbH für ihre Leistung eine kombinierte Vergütung aus einem Festbestandteil und einem ergebnisabhängigen Teil erhält (Abgrenzung zum nichtsteuerbaren Gesellschafterbeitrag; Bezug: § 1 UStG).
Hinweis: Die Klägerin (eine GmbH) war im Bereich der Wohnungsverwaltung tätig, fungierte jedoch insbesondere auch als Komplementärin verschiedener GmbH & Co. KG bzw. als haftende Gesellschafterin von Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Ausweislich der eingereichten Gesellschafterverträge erhielt sie für ihre Geschäftsführung und Haftung Gelder, die...