Haftungsübernahme / Geschäftsführung
einer Komplementär-GmbH und Zahlung der GmbH & Co. KG als steuerbarer
Leistungsaustausch
Leitsatz
Bei
einer Haftungsübernahme/Geschäftsführung einer Komplementär-GmbH
und einer Zahlung der GmbH & Co. KG kann ein steuerbarer Leistungsaustausch
auch dann vorliegen, wenn die GmbH für ihre Leistung eine kombinierte
Vergütung aus einem Festbestandteil und einem ergebnisabhängigen
Teil erhält (Abgrenzung zum nicht steuerbaren Gesellschafterbeitrag).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2016 S. 1892 Nr. 32 BBK-Kurznachricht Nr. 16/2016 S. 773 DStR 2017 S. 8 Nr. 22 DStRE 2017 S. 927 Nr. 15 GmbH-StB 2016 S. 313 Nr. 10 KSR direkt 2016 S. 12 Nr. 8 NWB-Eilnachricht Nr. 29/2016 S. 2165 StuB-Bilanzreport Nr. 16/2016 S. 637 UStB 2016 S. 263 Nr. 9 IAAAF-75222
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