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Fremd- und Eigenleistungen bei Selbsterstellung von Anlagegütern
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I. Bewertung zu Herstellungskosten
[i]Schmidt, Herstellungskosten (HGB, EStG), infoCenter NWB HAAAB-05670Selbst hergestellte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind in der Handels- und Steuerbilanz zu Herstellungskosten erstmalig zu bewerten und zu aktivieren.
[i]Rätke, Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, BBK 13/2016 S. 634 NWB EAAAF-76418 Aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens gelten die handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechte ab 2017 auch für die Steuerbilanz. Das Aktivierungswahlrecht ist für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG in Übereinstimmung mit der Handelsbilanz auszuüben. Ausgenommen davon bleibt weiterhin die Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen VG des Anlagevermögens in der Steuerbilanz.
II. Andere aktivierte Eigenleistungen
Stellt ein Unternehmen seine GuV nach dem Gesamtkostenverfahren auf, werden unter dem Posten „andere aktivierte Eigenleistungen“ die Herstellungsaufwendungen des aktuellen Geschäftsjahres für selbst erstelltes Anlagevermögen erfasst. Dadurch wird ein sog. „Ertrag“ erfasst, und die bereits erfassten Herstellungsaufwendungen wie z. B. Personal- und Materialaufwand sowie Abschreibungen werden neutralisiert. Die Aktivierung führt insoweit nicht zu einem Gewinna...