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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 78/15 EFG 2016 S. 1785 Nr. 21

Gesetze: EStG § 5a Abs. 6

Tonnagesteuer: Teilwert gem. § 5a Abs. 6 EStG - Schrottwert

Leitsatz

1. Der bei einem Rückwechsel nach § 5a Abs. 6 EStG anzusetzende Teilwert bildet die Grundlage für die Abschreibung des Wirtschaftsgutes.

2. Von dem Teilwert abzuziehen ist der Schrottwert. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Schrottwertes ist der Zeitpunkt der Umstellung und nicht der Zeitpunkt der Anschaffung des Wirtschaftsgutes.

3. Der Gewinn aus der Hinzurechnung des Unterschiedsbetrages ist nach einer Rückoption nach § 9 Nr. 3 Sätze 2 ff. GewStG nicht um 80 % zu kürzen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2016 S. 1785 Nr. 21
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2017 S. 322
IAAAF-79762

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