Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 33 vom Seite 2433

Aktuelle BFH-Entscheidungen zur Gewinnermittlung nach § 5a EStG

Geklärte und ungeklärte Rechtsfragen

Dr. Ulf-Christian Dißars

Durch den BFH sind in der letzten Zeit verschiedene bedeutsame Urteile zur Besteuerung nach der pauschalen Gewinnermittlungsmethode des § 5a EStG (sog. Tonnagesteuer) veröffentlicht worden (zu älterer Rechtsprechung betreffend § 5a EStG vgl. Dißars, ). Nachfolgend werden die für die Praxis wohl wichtigsten dieser Entscheidungen seit 2014 dargestellt und jeweils einer kurzen Bewertung unterzogen. Abschließend werden zwei weitere, beim BFH anhängige Revisionsverfahren skizziert, die § 5a EStG betreffen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Hintergrund der Tonnagebesteuerung

[i]Besondere Art der GewinnermittlungBei der sog. Tonnagesteuer wird der Gewinn aus dem Betrieb eines Handelsschiffs im internationalen Verkehr pauschal nach der Größe des jeweiligen Schiffs ermittelt. Es handelt sich also um eine besondere Art der Gewinnermittlung und nicht etwa um eine eigenständige Steuer. Der nach § 5a EStG ermittelte Gewinn wird vielmehr der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer unterworfen.

Wichtig ist es hierbei zu wissen, dass das Gesetz in § 5a EStG viele Rechtsfragen unbeantwortet lässt, so dass Verwaltungsauffassungen für die Praxis der Rechtsanwendung erhebliche Bedeutung haben. Weiterhin sehr bedeutsam sind darüber hinaus die Entsc...