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NWB Nr. 33 vom Seite 2499

Aktualisierter Bericht zur Anwendung von MOSS in den EU-Mitgliedstaaten

Die EU-Kommission hat einen überarbeiteten Bericht zur Anwendung der kleinen einzigen Anlaufstelle (Mini One Stop Shop – MOSS) in Verbindung mit Telekom-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte [i]http://ec.europa.eusonstige Leistungen (E-Dienstleistungen) veröffentlicht. Er enthält Informationen zu nationalen Vorschriften, die in den EU-Mitgliedstaaten für die Nutzung von MOSS anwendbar sind. Dabei geht er u. a. auf die tatsächliche Nutzung, Standard - und reduzierte Mehrwertsteuersätze oder auf Verpflichtungen im Bereich der B2C-Rechnungsstellung ein. Die aktuellen Bestimmungen sind auf der Homepage der Europäischen Kommission unter http://ec.europa.eu aufrufbar.

Hinweis

Ab [i]Huschens, NWB 33/2014 S. 2474dem werden Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen immer im Land des Dienstleistungsempfängers besteuert – unabhängig davon, ob es sich bei dem Empfänger um ein Unternehmen oder einen Verbraucher handelt und unabhängig davon, ob der Dienstleistungserbringer seinen Sitz innerhalb oder außerhalb der EU hat.