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KSR Nr. 8 vom Seite 3

Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen

Keine Haltefrist des Übertragenden für zurückbehaltene Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens

Frank Schindler

Der IV. Senat des BFH hält gegen den Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung an seiner Rechtsprechung zu Fällen sog. gleitender Generationennachfolge in ein Unternehmen fest und überträgt seine „gestaltungsfreundliche“ Linie auf eine weitere Fallgruppe. Eine unentgeltliche Übertragung von Teilen eines Mitunternehmeranteils ist steuerneutral möglich, auch wenn zunächst zurückbehaltene Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens vom Übertragenden später anderweitig verwendet werden. Für ihn gilt – anders als für den Rechtsnachfolger in den Mitunternehmeranteil (§ 6 Abs. 3 Satz 2 EStG) – keine Haltefrist.

Ausgangsfall

Die Klägerin ist ein Bauunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co KG. Sie betreibt ihr Gewerbe auf einem gemieteten Grundstück. Ursprünglich war der alleinige Kommanditist und Gesellschafter-Geschäftsführer der Komplementär-GmbH Vermieter des Grundstücks, das er in seinem Sonderbetriebsvermögen hielt. Im Dezember 2008 übertrug er 90 % seines Kommanditanteils und 25 % seiner Geschäftsanteile an der GmbH unentgeltlich auf seinen Sohn. Das Betriebsgrundstück behielt er zunächst in seinem Sonderbetriebsvermögen. Im April 2011 übertrug der Vater das Grundstück unentgeltlich auf eine andere z...