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Die Rechnungsstellung in der Arztpraxis
Die Rechnungsstellung des Arztes ist aus mehreren Gründen von unterschiedlicher Relevanz. Zum einen ist aus umsatzsteuerlicher Sicht relevant, ob der Arzt umsatzsteuerfreie oder umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt und zum anderen aus gebührenrechtlicher Sicht, ob ein einklagbarer Anspruch vor dem Hintergrund einer ordnungsgemäßen Rechnung vorliegt. Wie darzulegen sein wird, sind die jeweiligen Ansprüche bezüglich der Rechnungsstellung unterschiedlich.
I. Rechnungsstellung im Sinne des Umsatzsteuerrechts
Wie bei jedem Unternehmer ist zunächst zu prüfen, ob der Arzt
Lieferungen oder sonstige Leistungen
als Unternehmer
im Inland
gegen Entgelt
im Rahmen seines Unternehmens
erbringt.
Liegen diese Tatbestandsmerkmale nicht insgesamt vor, besteht keine umsatzsteuerliche Relevanz im Hinblick auf eine Rechnungserstellung im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
Sind die Tatbestandsmerkmale jedoch zu bejahen, ist zusätzlich die Frage zu beantworten, ob die Leistung umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 14a UStG ist, weil die Leistung ein therapeutisches Ziel zum Gegenstand hat.
Wird über eine umsatzsteuerfreie Leistung nach § 4 Nr. 14a UStG abgerechnet, besteht weiterhin keine Pflicht, ein...