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Investitionsabzugsbetrag bei Veräußerung oder Umwandlung
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I. Betriebsveräußerung an einen Dritten
[i]Happe, Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG, BBK 7/2016 S. 327 NWB VAAAF-69734Nach der Rechtsprechung des BFH, die noch zur nach der Unternehmenssteuerreform 2008 gültigen Fassung des § 7g EStG ergangen war, konnte eine Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 EStG nicht mehr gebildet werden, wenn im Zeitpunkt der Einreichung des entsprechenden Jahresabschlusses bereits der Entschluss gefasst war, den Betrieb zu veräußern oder aufzugeben.
[i]Ritzkat, Investitionsabzugsbetrag, infoCenter NWB DAAAC-65919Diese Rechtsprechung hat auch nach der Neufassung des § 7g EStG ihre Gültigkeit nicht verloren, da es gesetzlich weiterhin erforderlich ist, eine Prognoseentscheidung zu fällen.
Ausgenommen waren Investitionen, die noch vor der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe durchgeführt werden sollten.
II. Unentgeltliche Übertragung auf einen Rechtsnachfolger
[i]Hänsch, Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG, Grundlagen NWB PAAAE-90361Für die unentgeltliche Betriebsübergabe bei vorweggenommener Erbfolge dürfte nach FG-Rechtsprechung der Unternehmer keinen IAB bilden, wenn die Betriebsübergabe bei Abgabe der Steuererklärung bereits beschlossen oder vollzogen ist.
Eine eindeutige Stellungnahme für diese Übertragungen nach § 6 Abs. 3 EStG wird die Finanzverwaltung jedoch wohl ers...