Keep Calm and Carry On
Am [i]Brexit – Die rechtliche Dimension eines EU-Austritts haben die britischen Wähler tatsächlich mehrheitlich für den Austritt aus der EU gestimmt. Die Prognosen sagten eine sehr knappe Entscheidung voraus. Trotzdem war das Ergebnis ein unerwarteter Schock. Seitdem sind in der Presselandschaft viele Artikel zum Brexit erschienen, in denen die rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Dimensionen teils mit großen Emotionen beleuchtet worden sind. Welche Konsequenzen konkret aus dem Brexit folgen werden, wird sich jedoch erst einschätzen lassen, wenn die Austrittsverhandlungen laufen. Sowohl für Großbritannien als auch für die EU werden die kommenden Monate und Jahre schwierig: Großbritannien muss jetzt nicht nur ein neues Verhältnis mit der EU aushandeln, sondern sich auch überlegen, inwieweit Großbritannien als Staat beizubehalten ist. Und auch die EU wird sich genau überlegen müssen, wie hart die Ausstiegsverhandlungen zu führen sind. Die Gefahr eines Dominoeffektes mit dem EU-Austritt weiterer Staaten ist nicht von der Hand zu weisen. Hammond setzt sich ab mit der rechtlichen Dimension des Brexit auseinander.
[i]Top-Beitrag: Internationale Upstream-Darlehen und vGAIn Unternehmensgruppen wird freie Liquidität von Tochterunternehmen üblicherweise bei der Muttergesellschaft oder einer eigens eingerichteten Finanzierungsgesellschaft gebündelt. Diese Geldmittel werden dann zentral für Vorhaben der Unternehmensgruppe eingesetzt. Aus Sicht von Gruppengesellschaften mit positiver Liquidität liegen dem sog. Upstream-Darlehen zugrunde, die seit langem in der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung kontrovers diskutiert werden. Schultes-Schnitzlein und Piontek untersuchen ab ob und ggf. wann ein Upstream-Darlehen in internationalen Unternehmensgruppen aus Sicht des deutschen Ertragsteuerrechts zu einer vGA führen kann.
[i]Neue chinesische Dokumentationsvorschriften für VerrechnungspreiseAm hat die chinesische Finanzverwaltung ein neues Gesetz zum Reporting und zur Dokumentation von Verrechnungspreisen erlassen. Einen wesentlichen Teil des Gesetzes bilden die neuen Dokumentationsvorschriften, die sogar über die hohen Anforderungen der OECD hinausgehen. China hat dann einen transparenten Zugriff auf zahlreiche konzernweite Informationen und es ist zu befürchten, dass dies unmittelbar zu einer Verschärfung des Betriebsprüfungsklimas führt. Mank und Totzek stellen ab die wichtigsten Regelungen des Gesetzes dar und skizzieren die Bedeutung für Steuerpflichtige mit konzerninternen Transaktionen mit China.
[i]Das neue DBA mit AustralienDas derzeitige DBA mit Australien stammt noch aus dem Jahre 1972 und wird der wirtschaftlichen Entwicklung nicht mehr gerecht. Ein neues Abkommen mit Australien wurde am unterzeichnet, das deutsche Gesetzgebungsverfahren ist seit Juli 2016 abgeschlossen. Die neuen Regelungen sind ab 2017 anzuwenden – vorausgesetzt der Ratifizierungsprozess wird noch in diesem Jahr abgeschlossen. Hensel stellt das neue DBA ab dar.
Beste Grüße
Christian Rohde
Fundstelle(n):
IWB 14 / 2016 Seite 1
NWB NAAAF-78463