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„Vergessene“ Unternehmensgläubiger bei Insolvenz des Kunden
Handlungsempfehlungen zur Vermeidung finanzieller Verluste
Schuldnern wird immer wieder geraten, bei der Nennung der Gläubiger und Anmeldung dieser in das Gläubigerverzeichnis des Insolvenzantrags sorgfältig vorzugehen. Denn eine Nichtangabe der Gläubiger kann erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie etwa die Versagung der Restschuldbefreiung oder der Schadensersatzanspruch. Die Praxis zeigt allerdings, dass Gläubiger nur wenige Möglichkeiten zur Durchsetzung ihrer Rechte haben, wenn der Schuldner den Gläubiger bewusst oder unbewusst verschweigt.
I. Problemstellung
Die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen von natürlichen Personen ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Laut des Wirtschaftsinformationsdienstes Bürgel mussten im Jahr 2015 insgesamt 107.919 Privatpersonen und ehemalige Selbständige Insolvenz anmelden, was einem Rückgang von 6,4 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht (115.269). Einen Grund zur Entwarnung gibt es aber nicht:
Einerseits kann die Zahl der eröffneten Insolvenzverfahren von natürlichen Personen schnell wieder steigen.
Andererseits soll die Zahl der Anträge auf Restschuldbefreiung nur knapp unter der Zahl eröffneter Insolvenzverfahren liegen, so dass Schuld...