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Einkommensteuer | Verpächterwahlrecht bei teilentgeltlicher Veräußerung
Wird ein im Ganzen verpachteter Betrieb teilentgeltlich veräußert, setzt sich das Verpächterwahlrecht nach dem beim Erwerber fort.
Was sich im konkreten Fall für die Klägerin, die sich nachträglich auf den Wegfall des Verpächterwahlrechts und eine Zwangsbetriebsaufgabe berufen hatte, als nachteilig erwies, ist für andere Steuerpflichtige durchaus von Vorteil. Denn für sie gilt das Verpächterwahlrecht auch im Fall einer teilentgeltlichen Betriebsübertragung fort; er kann damit den Zeitpunkt der Betriebsaufgabe selbst bestimmen und diesen so wählen, dass er die alters- oder [i]Grundlagen „Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils nach § 6 Abs. 3 EStG“ NWB PAAAE-90361 krankheitsbedingten Steuerermäßigungen nach § 16 Abs. 4 und § 34 Abs. 3 EStG erhält. Die Finanzverwaltung hatte die anderslautende Vorentscheidung alsbald zum Anlass genommen, auch bei...