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Einkommensteuer | Zeitanteilige Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende
Mit Urteil vom - III R 17/14 NWB EAAAF-66173 hatte der BFH entgegen der Rechtsauffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen im Jahr der Eheschließung bei Wahl der besonderen Veranlagung nach § 26c EStG a. F. eine zeitanteilige Gewährung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende möglich ist. Mit aktualisierter Kurzinfo ESt 2016/15 vom weist das FinMin Schleswig-Holstein darauf hin, dass das Urteil des BFH in allen offenen Fällen anzuwenden ist; das (BStBl 2004 I S. 1042) ist diesbezüglich überholt. Allerdings findet das Urteil nur in Fällen der Wahl der besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung nach § 26c EStG a. F. Anwendung. Auf Fälle der getrennten Veranlagung bzw. der Einzelveranlagung kann das Urteil nicht übertragen werden.