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FG Mecklenburg-Vorpommern | Keine Besteuerung inländischer Sozialversicherungsrenten bei Empfängern in Kanada
Die deutsche Besteuerung einer inländischen Sozialversicherungsrente an Empfänger in Kanada scheitert an Nr. 5b des Protokolls zum DBA Kanada.
Die Klin. war seit 2001 in Kanada ansässig und bezog seit 2009 Leibrenten von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Nach Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA Kanada können Ruhegehälter im Quellenstaat besteuert werden, wenn sie aus Quellen innerhalb des Quellenstaates bezogen werden, wenn die Beiträge zu den Altersversorgungssystemen im Quellenstaat steuerlich abzugsfähig waren und sie nicht für Leistungen oder Tätigkeiten gezahlt werden, die von einer Person außerhalb des anderen Staates ausgeübt wurden, als diese Person nicht in diesem anderen Staat ansässig war. Das Finanzgericht geht davon aus, dass diese Regelung auch Sozialversicherungsrenten aus Deutschlan...