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Thüringer Landesfinanzdirektion 15.06.2016 S 7133 A - 03 - A 5.14, IWB 13/2016 S. 476

Thüringer LFD | Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr

Nach Auskunft der Thüringer Landesfinanzdirektion wurde auf Bund-Länder-Ebene geklärt, dass die Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 3a UStG auch bei einer besonderen Fallgestaltung Anwendung finden könne. Diese im Schreiben vom (S 7133 A - 03 - A 5.14) genau dargestellte Gestaltung sieht insbesondere vor, dass ein Abnehmer mit Wohnsitz im Drittlandsgebiet Ware bei einem Unternehmer mit Sitz im Inland bestellt und der liefernde Unternehmer die Ware an eine inländische Lieferadresse (i. d. R. an S. 477einen Dienstleister oder an Paketshops bzw. Packstationen) versendet, wo der Abnehmer die Ware abholt und sie im persönlichen Reisegepäck in das Drittlandsgebiet ausführt. Die Gestaltung im Schreiben sieht außerdem vor, dass der Rechnungsadressat der Abnehmer im Drittlandsgebiet ist und der Abnehmer nach erfolgter Ausfuh...