Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EuGH | Keine Mehrwertsteuerschuld bei formellen Verstößen ohne Einfuhr
Die Klägerinnen der Ausgangsverfahren verletzten formelle Vorschriften des Zollrechts: In einem Fall wurden Entnahmen von Nichtgemeinschaftswaren, die in Gebiete außerhalb der EU versandt wurden, verspätet in den Bestandsaufzeichnungen eines Zolllagers erfasst. In einem anderen Fall konnte ein externes Versandverfahren T1 für (inzwischen weiter nach Macao transportierte) Nichtgemeinschaftsware nicht beendet werden, weil eine Gestellung beim deutschen Flughafenzollamt unterblieb. Nach Auffassung des EuGH entstand jedoch keine Einfuhrmehrwertsteuerschuld. Bei beiden Fällen unterlagen die Gegenstände bis zu ihrer Wiederausfuhr den betreffenden Zollverfahren und es lag keine Einfuhr im mehrwertsteuerlichen Sinne vor. Die Waren hatten jeweils bereits das Zollgebiet der EU verlassen und konnten ...