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FG Sachsen-Anhalt 20.02.2006 1 K 537/03, BBK 13/2016 S. 624

Buchführung | Geldverkehrsrechnung bei einem Handwerker

Eine formell ordnungsgemäße Buchführung kann durch eine Geldverkehrsrechnung widerlegt werden, wenn sich aus der Geldverkehrsrechnung ergibt, dass der Steuerpflichtige mehr ausgegeben hat, als ihm an Geldmitteln zur Verfügung gestanden hat.

[i]Hohe Anforderungen an GeldverkehrsrechnungNach dem FG Sachsen-Anhalt dürfen zwar die Lebenshaltungskosten grundsätzlich geschätzt werden. Das FA darf aber nicht ohne Weiteres die Sozialhilfesätze oder S. 625sonstige statistische Verbrauchswerte ansetzen; denn es ist denkbar, dass der Steuerpflichtige sparsamer gelebt hat, als sich aus den Sätzen ergibt. Auch [i]Kein Ansatz statistischer Verbrauchswerteder Bau eines Einfamilienhauses rechtfertigt nicht den Ansatz eines höheren Lebensbedarfs, wenn es um einen Handwerker geht; denn ein Handwerker kann ein Haus weitgehend selbst errichten.

Hinweis:

[i]Einnahmen-Ausgaben- DeckungsrechnungBei der Geldverkehrsrech...