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Steuerrecht | Nebenräume eines Arbeitszimmers nicht absetzbar
Die steuerliche Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers umfasst nicht die Nebenräume wie Flur, Küche und Bad. Die auf diese Nebenräume entfallenden Kosten sind daher auch nicht anteilig absetzbar. Denn die Nebenräume werden in nicht unerheblichem Maße auch privat genutzt.
[i]Nebenräume werden auch privat genutztIm Streitfall hatte eine selbständige Lebensberaterin ihr Unternehmen vom häuslichen Arbeitszimmer aus betrieben. Das FA erkannte zwar die Kosten für das Arbeitszimmer an, nicht aber die hälftigen Kosten für Flur, Küche und Bad. Der BFH wies die Klage ab.
[i]BFH verneint einheitlichen RaumkomplexNach der Begründung des BFH wirkt es sich durchaus zugunsten des Steuerpflichtigen aus, wenn die Nebenräume unberücksichtigt bleiben. Denn ansonsten ergäbe sich ein einheitlicher Raumkomplex bestehend aus Arbeitszimmer und Neben...