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Bilanzierung | Keine Bilanzberichtigung bei fehlerhaftem Kapital
Eine unterbliebene Buchung von Aufwand, der von einem Privatkonto und damit als Einlage bezahlt worden ist, kann nicht mehr im Wege einer Bilanzberichtigung nachgeholt werden, wenn der Steuerbescheid nicht mehr änderbar ist. Der Fehler kann auch nicht im Folgejahr über den Grundsatz des Bilanzenzusammenhangs korrigiert werden, entschied das .
[i]Sonderbetriebsausgaben vom Privatkonto gezahltEin Mitunternehmer hatte im Jahr 2008 Rechtsanwaltskosten, die aufgrund seiner Beteiligung entstanden waren, von seinem Privatkonto bezahlt, aber nicht als Sonderbetriebsausgaben erfasst. Der Feststellungsbescheid für 2008 wurde bestandskräftig. Im Jahr 2009 wollte der Mitunternehmer seine Sonderbilanz zum gewinnwirksam korrigieren.
[i]Bilanzberichtigung scheiterte an der BestandskraftDas FG ließ die Korrektur nicht zu: Eine Bilanzbe...