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FG Köln  v. - 15 K 317/12 EFG 2016 S. 997 Nr. 12

Gesetze: EStG § 4 Abs 2 Satz 1

Bilanzen

Bilanzberichtigung und Bilanzzusammenhang beim Bilanzposten "Eigenkapital"

Leitsatz

1) Die Korrektur eines fehlerhaften Bilanzansatzes in der Schlussbilanz des ersten Jahres, dessen Veranlagung noch geändert werden kann, setzt voraus, dass sich der Bilanzierungsfehler zu diesem Zeitpunkt perpetuiert hat.

2) Zu Unrecht im Aufwandsjahr unberücksichtigte Sonderbetriebsausgaben eines Mitunternehmers bleiben auch in der Schlussbilanz des ersten noch "offenen" Jahres unberücksichtigt, da sich dieser Bilanzierungsfehler in dem Bilanzposten "Eigenkapital" nicht perpetuiert hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2016 S. 1392 Nr. 23
BBK-Kurznachricht Nr. 13/2016 S. 621
EFG 2016 S. 997 Nr. 12
StuB-Bilanzreport Nr. 22/2016 S. 871
RAAAF-74247

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