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NWB direkt Nr. 24 vom Seite 679

Vorfälligkeitsentschädigung – Rechtswirksam vereinbart oder besteht ein Rückforderungsanspruch?

Dr. Daniel Welker

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAF-74862 Insbesondere bei Immobilienfinanzierungen sind in Deutschland – nicht zuletzt aufgrund der anhaltend niedrigen Darlehenszinsen – langfristige Zinsbindungen üblich. Damit einher geht nicht nur die Festschreibung des niedrigen Zinssatzes, sondern zugleich auch eine Planungssicherheit – sowohl für den Darlehensnehmer als auch für die darlehensgebende Bank. Was aber passiert im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens, bevor die vertraglich vereinbarte Zinsbindung endet? Der Bank entgeht i. d. R. ein nicht unerheblicher Teil des Ertrags, da sie weniger Zinszahlungen erhält. Zum Ausgleich verlangt sie daher zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wie die aktuelle Rechtsprechung des BGH zeigt, gibt es aber immer mehr Fälle, in denen eine vorzeitige Beendigung des Darlehensvertrags ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich ist.

Ausführlicher Beitrag s. .

Grundlagen zur Vorfälligkeitsentscheidung

[i]Unterscheidung zwischen Privat-/Unternehmerdarlehen und VerbraucherdarlehensverträgenGrds. gilt, dass die vertragliche Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig ist (vgl. § 490 Abs. 2 Satz 3 BGB). Dabei ist die Unterscheidung zwischen Privat-/Unternehmerdarlehen, an denen keine Verbraucher beteiligt sind, und Ve...