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Vorfälligkeitsentschädigung – Rechtswirksam vereinbart oder besteht ein Rückforderungsanspruch?
Die wichtigsten Fallgestaltungen
[i]infoCenter „Darlehen“ NWB NAAAB-36685 Als Darlehensnehmer ist es angezeigt, sich bereits vor Abschluss des Darlehensvertrags mit den Vertragsdetails vertraut zu machen und auseinanderzusetzen. Gegenstand einer eingehenden Prüfung sollte dabei auch die von den Banken oftmals in den Darlehensvertrag [i]infoCenter „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ NWB EAAAB-03341 aufgenommene Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung sein. Sie soll all diejenigen Fälle abdecken, in welchen der Darlehensvertrag vorzeitig aufgelöst wird, und ist grds. vom Darlehensnehmer an die darlehensgebende Bank zu leisten. Traditionell wird in Deutschland – insbesondere in der Immobilienfinanzierung – mit langen Zinsbindungsfristen gearbeitet, wodurch die Darlehensnehmer einerseits den Vorteil der Zinssicherheit gegenüber variablen Darlehenszinsen haben. Andererseits besteht kein ordentliches Kündigungsrecht, es sei denn die Immobilie wird weiterverkauft oder das bisherige Kreditinstitut verweigert ein zusätzliches Darlehen. Wird der Darlehensvertrag dennoch frühzeitig aufgelöst und stimmt das Kreditinstitut zu, verlangt es in Form der Vorfälligkeitsentschädigung einen finanziellen Ausgleich für den entgangenen Zinsgewinn. Wie aber sehen die Rahmenbedingungen hierzu aus? Was...