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Doppelte AfA bei Bebauung des Ehegattengrundstücks
Keine betrieblichen Absetzungsvergünstigungen für Baukosten auf fremdem Grund und Boden
Der BFH hat den im Jahr 2008 eingeleiteten Wandel der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Behandlung des eigenen Aufwands des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung eines betrieblich genutzten Gebäudes auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück vollendet. In seiner Entscheidung zeigt er die aktuelle Rechtsmeinung auf und fasst die bisherige Entwicklung zusammen.
Sachverhalt und Entscheidung des BFH
Der Vater des Klägers errichtete in den Jahren 1960 bis 1970 mehrere Gebäude auf Grundstücken, die zur Hälfte auch im Eigentum der Mutter des Klägers standen. Die Baukosten, die auf die Gebäudeteile auf fremdem Grund und Boden entfielen, behandelte er in seinen Bilanzen als abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut und nahm hierauf im Ergebnis AfA nach Gebäudegrundsätzen vor. Im Jahr 1993 übertrug der Vater den Betrieb unentgeltlich auf den Kläger. Zeitgleich übertrugen beide Eltern die betrieblich genutzten Grundstücke auf den Kläger.
Dieser führte die auf den Vater entfallenden Herstellungskosten sowie die hälftigen Miteigentumsteile am Grund und Boden zu Buchwerten fort. Die zuvor der Mutter gehörenden Miteigentumsteile am Grun...