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Fünftelregelung neben steuerfreier Rücklage nach § 6b EStG
Die begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 1 EStG (sog. Fünftelregelung) findet gem. nrkr. NWB ZAAAF-07353 (BFH-Az.: IV R 48/15; EFG 2016 S. 20) auf einen Betriebsaufgabegewinn auch dann Anwendung, wenn für den Teil des Gewinns, der auf die Veräußerung eines Kapitalgesellschaftsanteils entfällt, eine steuerfreie Rücklage nach § 6b Abs. 10 EStG gebildet wurde (Bezug: § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 6b Abs. 10 EStG).