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Zuschüsse für Leasing emissionsarmer Kfz
(1) Öffentliche Zuschüsse für das Leasing emissionsarmer Nutzfahrzeuge sind gem. rkr. NWB HAAAF-69837 (EFG 2016 S. 462) passiv abzugrenzen. (2) Der zu bildende passive Rechnungsabgrenzungsposten ist über den im Zuwendungsbescheid genannten Mindestnutzungszeitraum (Zweckbindung) des Fahrzeugs aufzulösen (Bezug: § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 250 Abs. 2 HGB).
(1) Die Klägerin (Klin.), eine GmbH, betreibt eine Spedition. Auf Antrag bewilligte die KfW Bankengruppe am im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Klin. einen zweckgebundenen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss i. H. von 20.400 € für die Anschaffung von sechs emissionsarmen Nutzfahrzeugen, mithin für jedes Fahrzeug einen Zuschuss von ...