Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Das „Aus“ für selbständige Ärzte im Krankenhaus?
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB SAAAF-72939 Das LSG Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom - L 2 R 516/14 NWB IAAAF-71726 eine „Honorarärztin“, die entsprechend ihrer ärztlichen Ausbildung in den klinischen Alltag eingegliedert war und einen festen Stundenlohn erhalten hat, als abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig qualifiziert. Die Entscheidung liegt auf der Linie der neuen Rechtsprechung der Sozialgerichte.
Ausführlicher Beitrag s. .
Honorarärzte als abhängig Beschäftigte
[i]Eingliederung in den ArbeitsprozessDas Gericht hat im Kern auf folgende Gesichtspunkte abgestellt: (1) Die Ärztin habe kein eigenes unternehmerisches Risiko getragen. (2) Sie sei im Wege der „funktionsgerecht dienenden Teilhabe“ in den Arbeitsprozess des Krankenhauses eingegliedert, da sie im Team mit anderen (angestellten) Krankenhausmitarbeitern gearbeitet und das fachliche Letztentscheidungsrecht dem Chefarzt zugestanden habe. Nach § 7 Abs. 1 SGB IV komme es entscheidend auf die Eingliederung in den Betrieb an.
Weisungsgebundenheit und betriebliche Eingliederung im Einzelfall
[i]Umstände des Einzelfalls entscheidendOb im Einzelfall eine (echte) selbständige Tätigkeit vorliegt, richtet sich nach den tatsächlichen Umständen im jeweiligen Einzelfall (§ 7 SGB IV). Hiernach ist unter ...