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LSG Niedersachsen-Bremen  Urteil v. - L 2 R 516/14

Gesetze: SGB III § 24 Abs 1, SGB III § 25 Abs 1, SGB IV § 7 Abs 1 S 1, SGB V § 5 Abs 1 Nr 1, SGB XI § 20 S 1, SGB XI § 20 S 2 Nr 1, SGG § 103

Sozialversicherungspflicht - Honorararzt - Eingliederung in den arbeitsteiligen Stationsalltag - abhängige Beschäftigung - selbstständige Tätigkeit - sozialgerichtliches Verfahren - rechtliche Relevanz von Beweisanträgen

Leitsatz

Honorarärzte, die entsprechend ihrer ärztlichen Ausbildung in den klinischen Alltag eingegliedert sind und einen festen Stundenlohn erhalten, werden regelmäßig abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
IAAAF-71726

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