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IWB Nr. 9 vom Seite 331

Internationale Datenübermittlung zu Steuerzwecken

Informations-, Benachrichtigungs- und Auskunftspflichten von Finanzinstituten

Dr. Tobias Gräber und Sophie Schurowski

Im Rahmen des grenzüberschreitenden automatischen Informationsaustausches für Steuerzwecke werden Finanzinstitute vermehrt gesetzlich verpflichtet, Kontendaten zu verarbeiten, zu speichern und an Steuerbehörden zu übermitteln. Die Steuerbehörden leiten diese Daten dann an ausländische Behörden weiter. Seit 2015 wurden die Meldepflichten der Finanzinstitute erheblich erweitert. Die zu übermittelnden Daten umfassen dabei nicht nur die persönlichen Kundendaten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum, sondern auch damit zusammenhängende sensible Zahlungsdaten, wie Kontensalden. Gleichzeitig erwächst damit für Finanzinstitute die Pflicht, ihre Kunden über die Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten zu informieren. Die verschiedenen Informations-, Benachrichtigungs- und Auskunftspflichten der Finanzinstitute gegenüber ihren Kontoinhabern sollten im Einzelnen untersucht und pragmatisch in die Kundenkommunikation eingebunden werden. Kommt das Finanzinstitut seinen Informationspflichten nicht oder nur fehlerhaft nach, können neben Reputationsschäden auch Schadensersatzforderungen der Kontoinhaber drohen. S. 332

I. Zweck der Informat...