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PiR Nr. 5 vom Seite 137

Die Segmentberichterstattung nach IFRS und DRS

Entscheidungsnützlichkeit für Adressaten sowie Gestaltungsmöglichkeiten auf Unternehmensseite

Prof. Dr. Michael Hinz, Maya Tettenborn, M.A. und Dipl.-Wi.-Ing. Tobias Nell

Der Beitrag vergleicht die Regelungen des DRS 3 mit denen des IFRS 8 im Hinblick auf die Entscheidungsnützlichkeit für Adressaten sowie die Gestaltungsmöglichkeiten auf Unternehmensseite. In einem Grundlagenteil werden die Regelungen sowie die Vor- und Nachteile im Zusammenhang mit dem management approach dargestellt. Im Hauptteil werden die einzelnen Schritte für die Erstellung der Segmentberichterstattung gewürdigt. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse schließt den Beitrag.

Kirsch, Segmentberichterstattung (HGB, IFRS), infoCenter NWB AAAAC-45540

Kernaussagen
  • Zweck der Segmentberichterstattung ist es, durch die Disaggregation von Jahresabschlussdaten die Entscheidungsnützlichkeit für aktuelle und potenzielle Kapitalgeber zu erhöhen.

  • Es besteht ein Spannungsfeld zwischen der Spezifität der Unternehmensdaten und der zwischenbetrieblichen Vergleichbarkeit interner Informationen.

  • Die Regelungen zur Segmentberichterstattung nach IFRS 8 und DRS 3 sind überwiegend ähnlich, die Unterschiede sind meist formeller Natur.

I. Einleitung

[i]Grünberger, IFRS 2016, Kap. XVI.4 S. 380 NWB EAAAF-09489 Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 13. Aufl., Freiburg 2015, § 36 NWB ZAAAE-89796 Grote/Pilhofer/Herr, Zur erstmalig verpflichtenden Anwendung von IAS 33 und IFRS 8, PiR 1/2016 S. 1 NWB VAAAF-18966 Lüdenbach/Lukat, Anwendungsprobleme bei der Segmentabgrenzung nach IFRS 8, PiR 6/2013 S. 181 NWB XAAAE-36985 Eine zunehmende Divers...

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