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Zur erstmalig verpflichtenden Anwendung von IAS 33 und IFRS 8
Erstanwendung im Rahmen eines Börsengangs
Unternehmen, die einen Börsengang beabsichtigen, veröffentlichen mit Blick auf die sog. IAS-Verordnung auf Basis der Rechtsnorm § 315a Abs. 3 HGB nicht selten bereits lange vor der erstmaligen verpflichtenden IFRS-Anwendung ihre Konzernabschlüsse auf freiwilliger Basis in Übereinstimmung mit den IFRS. Insofern müssen spätestens mit Beginn des Prozesses der Erstnotierung erstmals die Vorschriften IAS 33 und IFRS 8 verpflichtend angewendet werden. Vor diesem Hintergrund widmet sich der vorliegende Beitrag ganz der Fragestellung, zu welchem Zeitpunkt die beiden Rechnungslegungsnormen IAS 33 und IFRS 8 im Rahmen einer beabsichtigten Erstnotierung von Eigen- und/oder Schuldinstrumenten erstmals verpflichtend anzuwenden sind.
Kapitalmarktorientierte Unternehmen (IFRS, HGB), infoCenter NWB LAAAD-97950
Der Intention der beiden IFRS-Rechnungslegungsstandards IAS 33 und IFRS 8 folgend sollen nicht nur solche Unternehmen vom jeweiligen Anwendungsbereich erfasst werden, die den Kapitalmarkt bereits tatsächlich in Anspruch nehmen, sondern möchten diese einer wortgerechten Auslegung folgend („files, or is in the process of filing“) insoweit auch die der tatsächlichen Inanspruch...