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Anwendungsprobleme bei der Segmentabgrenzung nach IFRS 8
Erläuterung ausgewählter Fragestellungen
Unternehmen, deren Wertpapiere öffentlich gehandelt werden, sind gem. IFRS 8.2 zur Aufstellung einer Segmentberichterstattung verpflichtet. Für den Aufbau der Segmentberichterstattung fordert IFRS 8 die Orientierung am internen Berichtswesen des Unternehmens (management approach). Der nachfolgende Beitrag weist auf Probleme hin, die bei der Anwendung der Segmentabgrenzung gem. IFRS 8 entstehen können, und zeigt entsprechende Lösungsvorschläge auf.
Kirsch, Segmentberichterstattung, infoCenter NWB AAAAC-45540
Der management approach ist zentral für die Abgrenzung operativer Segmente.
Bei Vorliegen mehrstufiger oder mehrerer parallel vorliegender reportings ist auf das primär zur Ressourcenallokation verwendete Berichtswesen abzustellen. Bestehen Zweifel hinsichtlich der Festlegung, liefert IFRS 8.8 weitergehende Kriterien für die Bestimmung des primär verwendeten reportings.
Die Abgrenzung operativer Segmente sollte konsistent mit der Darstellung im Außenauftritt des Unternehmens sein. Die Aggregationskriterien in IFRS 8.12 stellen auf einen relativen Begriff der Ähnlichkeit ab.
I. Einleitung
[i]Freiberg, Anforderungen an den Segmentbericht in inhaltlicher und zeitlicher Dimension, PiR 2013 S. 64 NWB DAAAE-28763 Lüdenbach, Discontinued operations im Segmentbericht, PiR 2012 S. 164 NWB XAAAE-08868 Blase/Müller/Reinke, Paradigmenwechsel in der Segmentberichterstattung?, PiR 2012 S. 69 NWB JAAAE-03433 Fink/Hütten, in: Lüdenbach/Hoffmann, Haufe IFRS Kommentar, 11. Aufl., Freiburg 2013, § 36 NWB SAAAE-34434 Während der ...