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IWB Nr. 8 vom Seite 278

Besteuerung ausländischer Künstler im Inland

Der Quellensteuerabzug nach § 50a EStG

Ralph Homuth

An den Bühnen dieser Welt wecken Künstler alle Arten von Emotionen in uns. Doch die Leichtigkeit und Natürlichkeit, die wir bei der Präsentation ihres Könnens empfinden, spiegelt sich häufig nicht in der Abrechnung ihrer Honorare wider. Vergütungen, die von Filmherstellern, Theatern sowie allen übrigen Veranstaltern von Kunst- und Kulturveranstaltungen mittelbar oder unmittelbar an Künstler gezahlt werden, steuerlich korrekt zu erfassen, stellt schon im nationalen Bereich eine große Herausforderung dar. Doch häufig weisen die unterschiedlichsten Projekte auch einen internationalen Kontext auf, der den Grad der Komplexität erhöht. Dieser Beitrag liefert einen Einblick in die Besteuerung ausländischer Künstler, die im Inland dem besonderen Steuerabzug nach § 50a EStG unterliegen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie in .

I. Allgemeines

[i]Verhältnis zwischen nationalem Steuerrecht und AbkommensrechtNationale und internationale Regelungen im Range formeller Gesetze haben grundsätzlich den gleichen Geltungsrang, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann. Um dies zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in § 2 AO festgelegt, dass die mit einzelnen Staaten abgeschlossenen DBA den nationalen Steuergesetzen vorg...