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Besteuerung ausländischer Künstler im Inland
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 278Die steuerliche Behandlung von Vergütungen an Künstler ist komplex und herausfordernd, insbesondere wenn ein internationaler Kontext gegeben ist. Die Risiken für Fehleinschätzungen sind hoch und können leicht Steuernachforderungen und Haftungsfälle auslösen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Der Begriff des Künstlers
[i]Art der abzugssteuerpflichtigen TätigkeitBei beschränkt Steuerpflichtigen (Vergütungsgläubigern) wird die Einkommensteuer bei Vorliegen der in § 50a Abs. 1 EStG aufgezählten Einkünfte im Wege des Steuerabzugs durch den Vergütungsschuldner erhoben. U. a. werden ausländische Künstler von dieser Vorschrift erfasst. Doch nicht alle Einkünfte aus einer künstlerischen Tätigkeit unterliegen dem Steuerabzug. Zu klären ist daher, um welche Art Künstler es sich handelt. Unterschieden werden Darbietungskünstler und werkschaffende Künstler.
[i]DarbietungskünstlerDarbietungskünstler unterliegen der Abzugssteuer nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 EStG. Besteht die Vergütung aus mehreren Elementen, z. B. für die persönlich ausgeübte Tätigkeit und der Verwertung auf Bild- und Tonträgern, ist eine Aufteilung der Vergütung vorzunehmen. Liegen keine anderen Anhaltspunkte vor, können grundsätzlich 80 % der Vergütung der pers...