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BGH 16.02.2016 II ZR 348/14, NWB 16/2016 S. 1130

Gesellschaftsrecht | Keine Rückzahlung von Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen bei unklarer Regelung

Ein Kommanditist hat zwar einen Anspruch nur auf Auszahlung des ihm zukommenden Gewinns, den er dabei zudem solange nicht fordern kann, wie sein Kapitalanteil durch hierdurch unter den auf seine Einlage hin geleisteten Betrag oder durch Ausschüttungen unter diesen Betrag herabgemindert worden ist (§ 169 Abs. 1 Satz 2 HGB); gleichwohl ist inzwischen aber anerkannt, dass über die gesetzliche Regelung (§ 169 HGB) hinaus auch Ausschüttungen an den Kommanditisten zulässig sind, wenn entweder die Satzung der Gesellschaft [i]infoCenter „Haftung des Kommandisten” NWB HAAAD-59118 diese als Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen anstelle von Ausschüttungen von Gewinnen ausdrücklich zulässt oder die Ausschüttungen zumindest durch das Einverständnis sämtlicher Gesellschafter gedeckt werden (vgl. NWB RAAAE-37839). Soweit die Satzung aber eine solche...