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BGH 25.02.2016 IX ZR 12/14, NWB 16/2016 S. 1130

Insolvenzrecht | Verbundene Gesellschaft: Zahlung durch geduldete Überziehung

Wenn eine von mehreren verbundenen Gesellschaften, denen die Bank eine gemeinschaftliche Kreditlinie eingeräumt hatte, eine Zahlung durch eine geduldete Überziehung ihres Kontos erbringt, benachteiligt dies ihre Gläubiger, auch wenn mit der Zahlung die Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft getilgt wird.

Anmerkung:

Der Insolvenzanfechtung unterliegen nur Rechtshandlungen, welche die Insolvenzgläubiger objektiv benachteiligen (§ 129 Abs. 1 InsO). Eine Gläubigerbenachteiligung liegt vor, [i]Zum neuen Insolvenzanfechtungsrecht Schädlich, NWB 51/2015 S. 3835wenn die Rechtshandlung entweder die Schuldenmasse vermehrt oder die Aktivmasse verkürzt und dadurch den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners vereitelt, erschwert oder verzögert hat, mithin wenn sich die Befriedigungsmöglichkeiten der Insolvenzgläubiger ohne die Handlung bei wirtschaftlicher...