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FG München Beschluss v. - 7 V 2906/15

Gesetze: KStG § 5 Abs. 1 Nr. 9 S. 1 AO § 55AO § 63 Abs. 1

Anforderungen an die Geschäftsführung einer gemeinnützigen Stiftung

Leitsatz

1. Der Umstand, dass der Stifter das Grundstockvermögen der Stiftung nach eigenem Belieben veräußern konnte, spricht bei summarischer Prüfung gegen die in § 55 AO genannte Voraussetzung, der selbstlosen Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke, und damit auch gegen die wirtschaftliche Selbständigkeit der Antragstellerin (BFH-Urteil in BStBl II 1992, 62).

2. Durch die Veräußerung, die trotz des in der Stiftungssatzung normierten Verbotes erfolgt ist, wurden der Antragstellerin die regelmäßigen Mieteinkünfte, d.h. verwendungspflichtige Mittel, entzogen, so dass insoweit von der Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke auszugehen ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 12 Nr. 50
DStR 2016 S. 2674 Nr. 46
DStRE 2017 S. 101 Nr. 2
Ubg 2017 S. 121 Nr. 2
LAAAF-70860

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