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OLG Koblenz 27.05.2015 13 UF 156/15, NWB 15/2016 S. 1064

Familienrecht | Ehegattenzustimmung bei Erbteilsverkauf

Als Ausnahme vom Grundsatz der selbständigen Vermögensverwaltung unter Ehegatten bestimmt § 1365 BGB, dass der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebende Ehegatte zu einer Verfügung über sein Vermögen als Ganzes der Zustimmung des anderen Ehegatten bedarf. Dieses Zustimmungserfordernis soll dabei nicht nur der Erhaltung der wirtschaftlichen Grundlagen der Ehe- und Familiengemeinschaft dienen, sondern [i]infoCenter „Güterstand“ NWB BAAAB-03410 bezweckt auch den Schutz des anderen Ehegatten an der Realisierung seiner künftigen Ausgleichsforderung, ohne dass es hierbei einer konkreten Gefährdung bedarf. Die im Falle eines einwilligungsbedürftigen Rechtsgeschäfts (hier: durch Erbteilsverkauf) erforderliche Zustimmung des anderen Ehegatten kann auch konkludent erklärt werden, setzt dann aber zumindest ein...