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Gesetzliche Neuregelung des Abzinsungssatzes für Pensionsrückstellungen gem. § 253 HGB am in Kraft getreten
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das u. a. eine Anpassung des § 253 HGB zur Abzinsung von Altersversorgungsverpflichtungen enthält, ist am im BGBl verkündet worden. Die gesetzlichen Änderungen des § 253 HGB traten gem. Art. 16 des Gesetzes somit am in Kraft. Gem. Art. 75 Abs. 6 EGHGB gelten die Neuregelungen für Geschäftsjahre, die nach dem enden. Art. 75 Abs. 7 EGHGB sieht jedoch ein Anwendungswahlrecht für Geschäftsjahre vor, die nach dem beginnen und vor dem enden.
Die Deutsche Bundesbank berechnet und veröffentlicht auf ihrer Homepage ab sofort monatlich die Abzinsungszinssätze gem. § 253 Abs. 2 HGB auch für einen Zehn-Jahresdurchschnitt. Zu den Neureglungen vgl. ausführlich Zwirner, StuB 2016 S. 207 NWB LAAAF-69117.