Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neuregelung zur handelsrechtlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen
Offene Fragen zur Änderung des § 253 HGB und Handlungsempfehlungen
Der Bundesrat hat am dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften zugestimmt. In Art. 7 und 8 des vorgenannten Gesetzes finden sich die Anpassungen des HGB zu § 253 sowie zu Art. 75 EGHGB. Die Änderungen des HGB traten am in Kraft. Damit wird die handelsrechtliche Bewertung der Pensionsrückstellungen neu geregelt. Die Änderung ist verpflichtend für den Jahresabschluss 2016 zu beachten, kann allerdings wahlweise auch bereits für 2015 berücksichtigt werden. Neben derzeit noch offenen Fragen im Zusammenhang mit der Neuregelung ergeben sich auch bilanzpolitische Möglichkeiten für die Unternehmen.
Zwirner, Pensionsrückstellungen nach HGB – Geplante Entlastung durch neue Bewertungsvorgaben,StuB 3/2016 S. I NWB IAAAF-49409
Welche Änderungen erfährt die handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen?
Wann ist die Neuregelung erstmals anzuwenden?
Wie sind die neuen Regelungen zu bewerten?
I. Neuregelungen zur Bewertung
[i]Zwirner/Zimny, Rechnungslegung und Bewertung im Niedrigzinsumfeld, WP Praxis 1/2016 S. 4 NWB JAAAF-18166 Rapp/Lembert/Lenhardt, Beurteilung des Rechnungszinssatzes für die Bewertung von Pensionsverpflichtungen im Zuge der Euro-Krise, PiR 11/2015 S. 301 NWB MAAAF-07301 Hoffmann/Lüdenbach, NWB Kommentar Bilanzierung, 7. Aufl., Herne 2016, § 25...