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Steuern mobil Nr. 4 vom

Track 05-08 | Umsatzsteuer: BFH ordnet Konzernbesteuerung bei der Umsatzsteuer neu

Mit mehreren Urteilen hat der V. Senat des BFH aktuell eine Reihe von Zweifelsfragen zur Konzernbesteuerung im Umsatzsteuerrecht (Organschaft) geklärt. Besonders hervorzuheben ist: Entgegen bisheriger Rechtsprechung lässt der BFH nunmehr eine Organschaft auch mit Tochterpersonengesellschaften zu. Voraussetzung ist, dass Gesellschafter der Personengesellschaft nur der Organträger und andere vom Organträger finanziell beherrschte Gesellschaften sind.

Track 05 | Organschaft mit Tochterpersonengesellschaften möglich

Neu geordnet hat der Bundesfinanzhof die Konzernbesteuerung bei der Umsatzsteuer. – Das klingt nicht nur wichtig, das ist auch wichtig. In vier Urteilen hat der V. Senat des BFH, der neben dem XI. Senat für die Umsatzsteuer zuständig ist, eine ganze Reihe von offenen Punkten zur umsatzsteuerlichen Organschaft geklärt. Für alle, die mit dem Thema nicht so vertraut sind, sollten wir eingangs erläutern: Warum hat die Organschaft im Umsatzsteuerrecht eine so große Bedeutung?

Der Vorsitzende Richter des V. Senats, Prof. Dr. Bernd Heuermann, hat es bei der Präsentation der Entscheidungen auf der Jahrespresse...